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Fliegende Bauten – Sicherheit, Behörden, Prüfung, Gesetze

bild03Bewegliche Anlagen, die zum zeitlich begrenzten Aufbau an verschiedenen Orten gedacht sind, nennen sich im Fachjargon „Fliegende Bauten“. Nicht nur große Fahrgeschäfte mit technischen Raffinessen bedürfen einer Abnahme durch zuständige öffentliche Ämter. Auch vermeintlich kleine Zelte, Lauben und Häuschen, wie sie viele Festwirte nutzen, müssen sich regelmäßig einer Prüfung unterziehen. Gerade im Sommer, wo heftige Stürme und Gewitter drohen, lohnt es sich unabhängig von der vorgeschriebenen Abnahme, alle Bauten auf ihre Sicherheit zu prüfen.

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