Seit dem 13. Dezember gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Viele der hier festgelegte Pflichten sind altbekannt. Neu ist aber die schriftliche Kennzeichnungspflicht für Allergene. Bisher hat es genügt, den Kunden mündlich über Allergie auslösende Inhaltsstoffe zu informieren. Nun muss jeder, der Lebensmittel verkauft, diese über enthaltene Allergene kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann auf den Schildern der Auslage erfolgen, in der Speisenkarte oder einer seperaten Allergenkarte.
Dies sind mögliche Allergene, die 14 Allergengruppen
Man teilt Stoffe die möglicherweise Allergien auslösen können in 14 Gruppen ein. Dies sind folgende Inhaltsstoffe oder aus ihnen hergestellte, weiterverarbeitete Erzeugnisse: Sellerie, Senf, Erdnüsse, Glutenhaltige Getreide, Milch/Laktose, Krebstiere, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupine, Eier, Weichtiere, Fisch, Sesam, Schalenfrüchte und Soja. Aller Produkte, die Sie verkaufen, die einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten, sind schriftlich für den Kunden zu kennzeichnen.
Gut Kennzeichnen – Machen Sie es Ihren Kunden leichter
Wer an einer Allergie leidet und das sind immer mehr Menschen, freut sich über die zusätzliche Information. Also tun Sie etwas für Ihre Gäste und setzen Sie die Kennzeichnungspflicht so gut wie möglich um. Weitere Information finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/kennzeichnung_node.html
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.